Tickets werden per E-Mail zugestellt. Zur Nutzung erworbener Tickets kann eine print@home-Funktion benutzt (das Ticket ausgedruckt) werden oder der Code direkt auf einem Smartphone als Eintrittskarte benutzt werden.

Jeder Code ist einzigartig und nur einmal gültig. Jedes Ticket verliert beim ersten Zutritt mit einem eindeutig zuordenbaren Code seine Gültigkeit, nachfolgende Tickets mit dem selben (etwa kopierten) Code wird der Zutritt verwehrt. Bitte vermeiden Sie daher das Kopieren, Fotografieren oder Weitersenden ihrer Codes. Folgen Sie bitte außerdem den jeweiligen Benutzerhinweisen des Veranstalters auf dem Ticket. Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benützer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes.

Alternativ bzw ergänzend zum QR-Code finden Sie auf jedem Ticket einen alphanumerischen Code – verwahren bzw. speichern Sie diesen sicher ab. Die VeranstalterInnen haften nicht für verloren gegangene oder ungültig gewordene Codes (Tickets), der Verlust einer Zutrittsberechtigung kann nicht ersetzt werden. Den VeranstalterInnen obliegt das Recht, die Tickets zum Zwecke der verbesserten Sicherheit zu personalisieren. Die Weitergabe bereits gekaufter Tickets ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalter erlaubt.

Der Karteninhaber verzichtet sowohl bei Verlegung als auch Absage auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Veranstalter, die über die Rückerstattung des Kartenpreises (exkl. 10% Servicepauschale) hinausgehen.

Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind vorbehalten.

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.

Ein Rücktrittsrecht für Kunden besteht nicht bzw. das Rücktrittsrecht für Kunden kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:

Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Das heißt, soweit der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Rücktrittsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung des Kaufs bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs. 1 Z 8 FAGG).

Bei einem Verbraucher behält der Veranstalter sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.

Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält der Veranstalter sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

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